Eigentümer jeder Genossenschaft sind deren Mitglieder. Sie sind der oberste Souverän. Bei einer geplanten Fusion ist das geschäftsführede Mitglied (der Vorstand) verpflichtet, die anderen Mitglieder rechtschaffen und treu in sämtlichen, das Interesse der Mitglieder und der Genossenschaft betreffenden Einzelheiten zu informieren. Der Aufsichtsrat wiederum hat zu überwachen, ob der Vorstand dem auch nachkommt und ggf. entgegenzusteuern..
Zu bisher bekannten, im Jahr 2026 vorgesehenen Fusionen (Verschmelzungen) von Genossenschaftsbanken untereinander haben wir Vorstand und Aufsichtsrat der übertragenden Gednossenschaftsbank auf die Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern ihrer Genossenschaft hingewiesen. Die beiden Schreiben sind hier als Musterschreiben hinterlegt.

Schreiben an Vorstand
Schreiben an Aufsichtsrat

Zum besseren Verständnis und zur Aufklärung der Mitglieder steht auch das nebenstehende Buch „Quo Vadis Volks- und Raiffeisenbanken“ zum
kostenlosen Download bereit.
WER (übergebend) mit WEM (aufnehmend)
VR-Bank Nordeifel eG mit Raiffeisenbank Westeifel eG
Aachener Bank eG mit Volksbank Heinsberg eG
Abtsgmünder Bank -Raiffeisen- eG mit Raiffeisenbank Rosenstein eG
Volksbank Ascheberg-Herbern eG mit Volksbank Senden eG
Vereinigte Raiffeisenbank Burgstädt eG mit Volksbank Chemnitz eG
Volksbank Düsseldorf Neuss eG mit Volksbank Krefeld eG
VR Bank Fulda eG mit VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG
Raiffeisenbank Gruibingen eG mit Raiffeisenbank Ottenbach eG
Raiffeisenbank eG Moormerland mit Volksbank eG Westrhauderfehn
Volksbank an der Niers eG mit Volksbank Kleverland eG
VR-Bank eG, Würselen mit Volksbank Mönchengladbach eG
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  • Tel:06542 9693840
  • Email: post@igenos.de


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  • Gerald Wiegner
  • Georg Scheumann