Treuepflicht

Die Treuepflicht des Vorstands einer Genossenschaftsbank bedeutet, dass der Vorstand stets die Interessen der Genossenschaft und ihrer Mitglieder in den Vordergrund stellt. Es handelt sich um eine Verpflichtung, loyal, ehrlich und verantwortungsbewusst zu handeln.

Vermeidung von Interessenkonflikten: Der Vorstand darf keine persönlichen Vorteile auf Kosten der Bank oder ihrer Mitglieder anstreben. Bei potenziellen Konflikten muss er diese offenlegen und im besten Interesse der Genossenschaft handeln.

Loyalität gegenüber der Genossenschaft: Der Vorstand soll die Ziele und Werte der Genossenschaft fördern und schützen, anstatt eigene oder fremde Interessen zu verfolgen, die den Erfolg oder das Ansehen der Bank gefährden könnten.

Verantwortungsbewusstes Handeln: Der Vorstand soll Entscheidungen treffen, die langfristig im besten Interesse der Genossenschaft sind, auch wenn kurzfristige Vorteile dadurch verloren gehen.

Pflichten gegenüber Mitgliedern: Da eine Genossenschaftsbank im Eigentum ihrer Mitglieder steht, ist es seine Aufgabe, deren Interessen zu wahren und transparent zu handeln.


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Vorstand

  • Gerald Wiegner
  • Georg Scheumann