Informationspflicht
Die Informationspflicht eines Genossenschaftsvorstandes gegenüber den Mitgliedern ist ein zentraler Bestandteil der guten Governance und Transparenz innerhalb einer Genossenschaft. Sie lässt sich wie folgt beschreiben:
Umfang der Informationspflicht:
Der Vorstand ist verpflichtet, die Mitglieder regelmäßig und umfassend über die wirtschaftliche Lage, die Geschäftsentwicklung, wichtige Entscheidungen sowie strategische Planungen der Genossenschaft zu informieren.
Recht auf Information:
Mitglieder haben das Recht, Auskünfte über die Angelegenheiten der Genossenschaft zu erhalten. Dies umfasst insbesondere Berichte in der Generalversammlung, Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte sowie sonstige relevante Dokumente.
Transparenz und Offenheit:
Der Vorstand soll transparent agieren, um das Vertrauen der Mitglieder zu sichern. Das bedeutet, auch bei schwierigen Situationen offen und ehrlich zu kommunizieren.
Pflichten zur rechtzeitigen Information:
Informationen müssen zeitnah bereitgestellt werden, damit die Mitglieder fundierte Entscheidungen treffen können, beispielsweise bei Abstimmungen über eine Fusion.
So hat z.B. im Urteil vom 11.12.2006 (II ZR 166/05) der BGH im Leitsatz verkündet:
"Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht ist ein GmbH-Gesellschafter grundsätzlich verpflichtet, seinen Mitgesellschafter über Vorgänge, die dessen mitgliedschaftliche Vermögensinteressen berühren und ihm nicht bekannt sein können, vollständig und zutreffend zu informieren. Unterlässt er dies, kann sich daraus ein Schadensersatzanspruch ergeben."
In einer Genossenschaft kann es nicht anders sein.
Verantwortung des Vorstands:
Der Vorstand trägt die Verantwortung dafür, dass alle Mitglieder gleichmäßig und verständlich informiert werden, um Diskriminierung oder Informationsasymmetrien zu vermeiden.
Kurz gesagt: Der Genossenschaftsvorstand muss seine Mitglieder regelmäßig, vollständig und transparent über alle wesentlichen Angelegenheiten der Genossenschaft informieren, um eine demokratische Mitbestimmung und das Vertrauen aller Mitglieder sicherzustellen.
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Vorstand
- Gerald Wiegner
- Georg Scheumann