An die Mitglieder der unten aufgeführten Genossenschaftsbanken

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 18.03.2025 (Az. II ZB 7/24) klargestellt, dass bei Genossenschaftsverschmelzungen das gesamte Vermögen der übertragenden Bank auf die aufnehmende Bank übergeht und Mitglieder keinen Anteil an Rücklagen oder stillen Reserven erhalten.
Gleichzeitig hat der Bundesgerichtshof festgestellt,
dass die Finanzhoheit über Rücklagen und Vermögensentscheidungen bei den Mitgliedern liegt. Sie sind die Eigentümer der Bank und haben Anspruch auf vollständige Information. Es liegt also an Ihnen, den Mitgliedern der übertragenden Genossenschaftsbank, zu entscheiden ob Sie das Vermögen Ihrer Genossenschaftsbankersatzlos verschenken wollen oder ob Sie das Ihnen gehörende Genossenschaftsvermögen ganz oder teilweise selbst behalten wollen.
Es existieren Alternativen zur Fusion, insbesondere Ausgliederung und Rechtsformwechsel, bei denen Vermögenswirkungen für Mitglieder anders, mitgliederfreundlicher, ausgestaltet werden können. Diese Alternativen müssen transparent dargestellt und wirtschaftlich vergleichbar erläutert werden. Auch im Verschmelzungsbericht.
Fordern Sie daher vor Ihrer Entscheidung vollständige Offenlegung aller Vermögenswirkungen und Alternativen. Nur so ist eine sachgerechte Abstimmung möglich.

Zu mehreren der bisher bekannten, im Jahr 2026 vorgesehenen Fusionen (Verschmelzungen) von Genossenschaftsbanken untereinander haben wir Vorstand und Aufsichtsrat der übertragenden Genossenschaftsbank auf die Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern ihrer Genossenschaft hingewiesen


Schreiben an Vorstand
Schreiben an Aufsichtsrat



Zum besseren Verständnis und zur Aufklärung der Mitglieder steht auch das nebenstehende Buch „Quo Vadis Volks- und Raiffeisenbanken“, das mitgliederfreundlche Alternativen beschreibt, zum kostenlosen Download bereit
VR-Bank Nordeifel eG mit Raiffeisenbank Westeifel eG
Aachener Bank eG mit Volksbank Heinsberg eG
Abtsgmünder Bank -Raiffeisen- eG mit Raiffeisenbank Rosenstein eG
Volksbank Ascheberg-Herbern eG mit Volksbank Senden eG
Vereinigte Raiffeisenbank Burgstädt eG mit Volksbank Chemnitz eG
Volksbank Düsseldorf Neuss eG mit Volksbank Krefeld eG
VR Bank Fulda eG mit VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG
Raiffeisenbank Gruibingen eG mit Raiffeisenbank Ottenbach eG
Raiffeisenbank eG Moormerland mit Volksbank eG Westrhauderfehn
Volksbank an der Niers eG mit Volksbank Kleverland eG
VR-Bank eG, Würselen mit Volksbank Mönchengladbach eG
Volksbank Dünnwald-Holweide eG mit Brühler Bank eG eG
Volksbank Filder eG mit Volksbank Plochingen eG
PSD-Bank Hessen-Thüringen mit der BBBank eG
PSD-Bank Koblenz mit VR Bank RheinAhrEifel eG
PSD Bank Hannover mit der PSD Bank Nord
Rheingauer Volksbank eG und Raiffeisenbank Niederwallmenach eG
mit Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG
VR-Bank Landshut eG mit VR-Bank Isar-Vils eG
Raiffeisen-Volksbank Haßberge eG mit VR Bank Bamberg-Forchheim eG
Raiffeisenbank Welling eG mit mit VR Bank RheinAhrEifel eG
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